Preise, Lizenzierung und AGB´s des fmOffice©

Entsprechend den Anforderungen in Ihren Projekten können die Programmmodule einzeln zur Projektdatenbank erworben oder nachlizenziert werden. Dieses optimiert das Leistungs-, Kostenverhältnis und schont Ihren Etat.

Preisliste des fmOffice© für Endkunden (Stand 01.01.05)

Innerhalb eines Netzwerkes können Sie beliebig viele* Clients der erworbenen Programmmodule installieren und damit auf die lizenzierten Datenbanken zugreifen. Dabei können problemlos, je nach technischen Bedingungen, ca. 10 bis 15 Clients gleichzeitig mit arbeitsintensiven Zugriffen auf die Datenbank zugreifen.

 

Somit bietet Ihnen das  fmOffice© schon für weniger als 2000,- Euro eine vollwertige Arbeitsgrundlage Ihrer Gebäudeverwaltung für z.B. 5, 10 oder mehr Arbeitsplätze innerhalb eines Rechnernetzwerks.

 

Im Rahmen eines Softwarewartungsvertrages stehen Ihnen alle Supportmöglichkeiten des fmOffice© zur Verfügung. Weiterhin erhalten Sie vergünstigte Schulungen mit möglichen Vorortschulungen Ihrer Mitarbeiter. Auch kostenlose Update und Patch-Produkte innerhalb des erworbenen Versionslevels sind in der Wartungspauschale enthalten.

 

Zusätzlich steht Ihnen eine vergünstigte Möglichkeit von kundenbezogen, programmierten Features oder Schnittstellen zur Verfügung.

 

* Nur begrenzt durch technische Spezifikationen der vorhandenen Hardwarearchitektur.

 

 

Zubehör zum fmOffice©

Zusätzlich sind entsprechende Zubehörteile au Anfrage lieferbar. Alle Preise verstehen sich zzgl. Lieferung und Mehrwertsteuer.

 

CCD Handscanner mit Tastaturweiche Code 39 fähig:

(ca. 3 cm Leseentfernung, 8 cm Scanbreite)

Bei Komplettlizenz 1 Stück enthalten.

pro Stück 111,00 Euro

  

CCD Handscanner mit Tastaturweiche Code 39 fähig:

(ca. 12 cm Leseentfernung, 8 cm Scanbreite)

pro Stück 129,00 Euro

CCD Stiftscanner mit Tastaturweiche Code 39 fähig:

pro Stück 79,00 Euro


      

USB - DIN 6 pol Scannadapter:

(für Laptops und Rechner ohne externe Tastaturanschlüsse)

pro Stück 79,00 Euro


Anfragen für weitere Informationen und Bestellungen zum
fmOffice© wenden Sie sich bitte an den Systempartner Ihrer Wahl oder direkt an uns:

 


 


Meisenstraße 19 a
22305 Hamburg
 

Tel.: (0 40) 61 19 11- 40
Fax: (0 40) 61 19 11- 39

info@fmOffice.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum fmOffice©

Allen Nutzungsvereinbarungen liegen zu jeder Zeit folgende allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluß

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit wir dem Kunden Standardsoftware liefern. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge der Parteien. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.

  2. Ein Vertrag kommt mit der Annahme der Kundenbestellung durch uns zustande. Angebote, die wir vorher erstellen, sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungsort, Versand und Gefahrenübergang

  1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle von uns oder dem Kunden geschuldeten Leistungen ist Hamburg. Eine abweichende Vereinbarung wirkt nur für das konkrete Geschäft, das Anlass der Vereinbarung gewesen ist.

  2. Software versenden wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Ist die Versendung nicht näher vereinbart, wählen wir nach besten Ermessen Versandart und Versandweg.

  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald wir die Software dem Frachtführer übergeben haben. Die Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

3. Lieferung

  1. Ist eine besondere Lieferung nicht vereinbart, können wir die Software und Dokumentation nach freiem Ermessen auf geeigneten Datenträgern wie CD oder Diskette liefern oder die Software und Dokumentation zum Download im Internet bereitstellen.

  2. Termine oder Fristen für die Lieferung der Software können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden und sind entsprechend der Vereinbarung in unserer Auftragsbestätigung als verbindlich oder unverbindlich bezeichnet.

  3. Überschreiten wir einen unverbindlichen Liefertermin, sind wir verpflichtet die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Mahnung des Kunden ausführen. Halten wir diese Frist nicht ein, befinden wir uns in Verzug, wenn wir die Nichtlieferung zu vertreten haben.

  4. Ein verbindlich vereinbarter Liefertermin gilt nur dann als relatives oder absolutes Fixgeschäft, wenn er als solches bezeichnet ist.

  5. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Preise und Zahlungen

  1. Sind Preise nicht vereinbart, gelten unsere am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise.

  2. Die Preise verstehen sich netto ab unserer gewerblichen Niederlassung. Fracht, Verpackung, Versicherung und Ein- und Ausfuhrabgaben sind zusätzlich zu vergüten. Die Umsatzsteuer in Höhe des zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld gültigen Satzes kommt jeweils hinzu.

  3. Die Software ist innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf der oben genannten Frist hat der Kunden die Ware mit 5 % zu verzinsen, ohne dass einer gesonderten Mahnung durch uns bedarf. Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank hat der Kunde zu zahlen, wenn der sich mit der Zahlung in Verzug befindet, es sei denn die Parteien weisen einen höheren oder geringeren Verzugsschaden nach.

  4. Der Kunde kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die rechtsfähig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.

5. Lizenz

  1. Hat der Kunde bei uns die Software eines Drittanbieters erworben, richtet sich der Umfang seines Drittanbieters, die der Software beiliegen.

  2. Hat der Kunde eine von uns entworfene Standardsoftware erworben, steht ihm ein zeitlich unbegrenztes einfaches Nutzungsrecht zu, es sei denn, wir kündigen das Nutzungsrecht aus wichtigen Grund wegen erheblicher Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden. Der Kunde kann die Lizenz stets kündigen, verliert dann aber sein Nutzungsrecht. Während des Nutzungszeitraumes darf der Kunde die Software und die Anwenderdokumentation auf jeden Computer benutzen. Solange die Datenbanklizenz nur auf einem Computer gleichzeitig benutzt wird, darf der Kunde die Software auf einen anderen Computer transferieren. Der Kunde darf die lizenzierten Programmmodule mehrfach gleichzeitig in einem Netzwerk oder einem Multi-User-System benutzen.

  3. Es ist dem Kunden nicht gestattet:

  1. die Software zu kopieren , es sei denn, um den Computer damit zu laden oder eine Sicherheitskopie anzufertigen;

  2. die Anwenderdokumentation zu kopieren;

  3. die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies geschieht unter den in § 69 e UrhG genannten Voraussetzungen;

  4. die Software oder die Dokumentation zu ändern. Der Kunde hat kein Recht darauf, den Quellcode zu erhalten oder zu nutzen.

  6. Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten, dass die Software die vorgesehene Funktionalität enthält und nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufhebt oder mindert.

  2. Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Empfang auf Mangelfreiheit zu zu untersuchen. Entdeckt er dabei Mängel, hat er uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung der Software schriftlich zu unterrichten. Zeigt sich ein Mangel trotz ordnungsgemäßer Untersuchung erst später, hat uns der Kunde diesen Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde  die Anzeige, sind wir insoweit zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet.

  3. Zeigt uns der Kunde einen Mangel fristgerecht an, können wir nach freier Wahl den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder Ersatz liefern. Verweigern wir die Mangelbeseitigung oder gelingt sie uns innerhalb angemessener Frist trotz zweimaligen Versuchs nicht, kann der Kunde den Preis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

  7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Dokumentation und den Datenträgern, auf denen die Software ausgeliefert worden ist, bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor. Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist bis dahin auflösend bedingt.

  2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und nur solange weiterveräußern, wie er sich mit der Zahlung des Preises nicht im Verzug befindet oder wir diese Einwilligung zur Weiterveräußerung nicht wiederrufen. Die Forderung aus der Weiterveräußerung tritt uns der Kunde in Höhe des Kaufpreisforderung bereits jetzt ab. Solange wir die Ermächtigung dazu nicht widerrufen, kann der Kunde die abgetretene Forderung für uns geltend machen.

8. Haftung

  1. Ergibt sich wider Erwarten aus diesem Vertrag für uns eine verschuldensabhängige Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir

  1. dem Grund nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, außerhalb solcher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

  2. der Höhe nach von bei eigenem Vorsatz und dem der Erfüllungsgehilfen und eigener grober Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter. In anderen Fällen ist die Höhe des Schadensersatzes begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Bei der Haftung für vernichtete oder verlorene Daten haften wir in jedem Fall nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden erforderlich ist.

  9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zwischen den Parteien ist deutsches Recht vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.

 

Nutzen Sie zu Ihrem Vorteil die Flexibilität des fmOffice© . Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

 


 


Meisenstraße 19 a
22305 Hamburg
 

Tel.: (0 40) 61 19 11- 40
Fax: (0 40) 61 19 11- 39


E- Mail:   
info@fmoffice.de


Zurück zum Anfang
 Home